Impfungen bei Kinderwunsch – Welche Impfungen sind vor einer Schwangerschaft sinnvoll?
Während einer Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass Viren und Bakterien von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen. Oftmals führt das zu Schädigungen des Kindes oder zu Fehl-, Tot-, oder Frühgeburten.
Frauen, die sich Kinder wünschen, sollten mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfpass vom Frauenarzt überprüfen lassen. Fehlende Impfungen können so rechtzeitig vor einer Schwangerschaft nachgeholt werden. Besonderer Wert sollte darauf gelegt werden, dass gegen folgende Krankheiten ein ausreichender Immunschutz besteht:
Masern
Masern gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Sie gehören zu den typischen Krankheiten, die meist im Kindesalter durchgemacht werden, aber auch Jugendliche und Erwachsene können betroffen sein. Masern verlaufen nicht immer harmlos. In den westlichen Industrieländern führen Masern bei 10 bis 20% der Erkrankten zu Komplikationen. Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündungen, im schlimmsten Fall kommt es zu einer lebensgefährlichen Gehirnentzündung (Enzephalitis). Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Eine Masern-Erkrankung in der Schwangerschaft zieht zwar keine so schwerwiegenden Folgen wie eine Rötelninfektion nach sich, doch die Rate an Fehl- und Totgeburten und die Sterblichkeit im Säuglingsalter ist erhöht. Alle Frauen sollten vor einer Schwangerschaft über einen Schutz vor Masern verfügen.Impfempfehlungen der STIKO sehen vor, dass jeder Erwachsene, der nach 1970 geboren wurde und bislang nicht oder nur einmalig gegen Masern geimpft wurde, eine Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff erhalten soll, der zugleich gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) wirkt.
Mumps
Mumps wird im Volksmund auch „Ziegenpeter“ genannt und ist eine weltweit verbreitete Virus-Erkrankung. Sie zählt zwar zu den typischen Kinderkrankheiten, aber auch Jugendliche und Erwachsene können daran erkranken. Eine Erkrankung an Mumps wird für viele erworbene Hörschäden bei Kindern verantwortlich gemacht. Außerdem kann sie bei männlichen Jugendlichen in der Pubertät zu einer Hodenentzündung führen.Bei einer Mumps-Erkrankung in der Schwangerschaft ist die Rate an Fehl- und Totgeburten erhöht. Deswegen sollte mindestens drei Monate vor Beginn einer Schwangerschaft der Impfpass überprüft und fehlende Impfungen ergänzt werden. Die Impfung mit dem Lebendimpfstoff gegen Mumps wird in Kombination mit Impfungen gegen Masern und Röteln (MMR-Impfstoff) durchgeführt.
Röteln
Röteln ist eine Infektionskrankheit, die durch das Rötelnvirus hervorgerufen wird. Die Viren sind weltweit verbreitet und werden durch Tröpfcheninfektion übertragen. Am häufigsten erkranken Kinder zwischen 5 und 9 Jahren. Bei ihnen verläuft die Krankheit meist ohne Komplikationen. Doch viele Personen haben keine Rötelnerkrankung in der Kindheit durchgemacht. Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, kann ihr ungeborenes Kind schwere geistige Schäden und körperliche Fehlbildungen erleiden.
Deshalb ist vorgesehen, dass jede Frau, die keine Röteln durchgemacht hat, zweimal gegen Röteln geimpft wird.
Alle Frauen im gebärfähigen Alter – besonders Frauen mit Kinderwunsch – sollten ausreichenden Schutz gegen Röteln haben.
Alle Jugendlichen bis 18 Jahre, die im Kindesalter keinen vollständigen Impfschutz gegen Röteln durch zweimalige Impfung mit dem Impfstoff gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR-Impfstoff) erhalten haben, sollten umgehend durch zweimalige Impfung geschützt werden. Die Rötelnimpfung wird grundsätzlich in Kombination mit Impfungen gegen Masern und Mumps durchgeführt.
Neuerdings sehen die STIKO-Impfempfehlungen die zweimalige Rötelnimpfung aller Frauen im gebärfähigen Alter vor, wobei wenigstens einmal mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden soll.
Da es sich bei dem Impfstoff um einen Lebendimpfstoff handelt, sollte die Impfung mindestens 3 Monate vor einer geplanten Schwangerschaft durchgeführt werden. Allerdings wurde auch bei versehentlichen Impfungen bei bestehender Schwangerschaft niemals einen Schaden am Ungeborenen festgestellt. In solchen Fällen ist daher niemals ein Schwangerschaftsabbruch gerechtfertigt.
Windpocken
Die Windpocken (Varizellen) sind eine durch Viren ausgelöste und per Tröpfcheninfektion übertragene Erkrankung. Auf Grund der hohen Ansteckungsfähigkeit dieser Viren, die auch über einige Meter in der Luft übertragen werden können, wurde die Krankheit „Wind“pocken genannt. Die meisten Kinder erkranken bereits im Vorschulalter. Typisch für Windpocken sind die etwa reiskorngroßen, flüssigkeitsgefüllten, stark juckenden Bläschen und Pusteln am ganzen Körper. Eine durchgemachte Windpocken-Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Infiziert sich eine Schwangere mit Windpocken, kann das ungeborene Kind schwere Schädigungen davontragen. Das Risiko dafür ist bis zur 21. Schwangerschaftswoche besonders groß. Gefährlich sind Windpocken vor allem dann, wenn sie um den Geburtstermin herum (ca. fünf Tage vor und zwei Tage nach der Geburt) ausbrechen. Ohne Behandlung sterben etwa ein Drittel der Neugeborenen dann innerhalb der ersten drei bis zehn Tage nach der Geburt. Daher sehen Richtlinien die Untersuchung aller Frauen auf Windpocken-Antikörper vor, die neuerdings meistens zusammen mit der Untersuchung auf Rötelnschutz vom Frauenarzt veranlasst wird. Frauen, die nicht über einen Schutz verfügen, werden zweimalig im Abstand von mindestens 6 Wochen, gegen Windpocken geimpft.Da es sich bei der Windpockenimpfung um einen Lebendimpfstoff handelt, wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, die Impfung möglichst 3 Monate vor einer Schwangerschaft durchzuführen.Bei versehentlicher Impfung mit Lebendimpfstoffen in einer bestehenden Schwangerschaft wurde bislang jedoch keine Schädigung des Kindes festgestellt. Dennoch ist die Anwendung von Lebendimpfstoffen in einer Schwangerschaft untersagt.Die Impfung gegen Windpocken wird einzeln verabreicht.
Keuchhusten
Die Keuchhusten-Erkrankung, auch Pertussis genannt, wird durch ein Bakterium hervorgerufen und tritt vor allem im Kindesalter auf. Die Krankheit wird durch Tröpfcheninfektion, also kleinste Tropfen beim Sprechen, Niesen und Husten übertragen. Bis zur vollständigen Heilung dauert es mehrere Wochen bis Monate, in denen die Kinder von extrem starken Hustananfällen gepackt werden. Besonders schwer, manchmal lebensbedrohlich, läuft die Keuchhusten-Erkrankung bei Säuglingen ab. Auch im Erwachsenenalter tritt Keuchhusten auf – dann verläuft die Krankheit meist weniger schlimm. Weder die Erkrankung, noch die Impfung hinterlassen eine lebenslange Immunität, was zur Folge haben kann, dass erkrankte Erwachsene Säuglinge anstecken können, die noch keinen Impfschutz haben. Deswegen sollten alle Personen überprüfen, ob sie gegen Keuchhusten geschützt sind. Ein ausreichender Immunschutz ist vorhanden, wenn entweder eine Impfung oder die Erkrankung in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat. Besonders Schwangeren und Mütter sowie Personen, die engen Kontakt zum Säugling haben ist dringend empfohlen, ihren Immunschutz zu überprüfen (z. B. der Vater, ggf. die Großeltern, Betreuer des Kindes, ältere Geschwister) und gegebenenfalls eine Impfung durchführen lassen.
Die Impfung gegen Keuchhusten wird in Kombination mit den Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und bei Erfordernis gegen Polio durchgeführt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie nach einem Klick auf das Logo.